Die GfL nimmt die öffentliche Debatte rund um die Gedenkveranstaltung zum 27. Januar 2026 und die Rede unseres Stadtverordneten Manuel Hurtig als Redner mit Sorge zur Kenntnis. Die vorgebrachten Vorwürfe sowie die Art und Weise ihrer öffentlichen Zuspitzung überschreiten nach unserer Auffassung die Grenzen eines sachlichen und demokratischen Diskurses.

Manuel Hurtig ist ein demokratisch gewählter Stadtverordneter der Stadt Luckenwalde und ein unbescholtener Bürger. Er hat in den vergangenen Jahren mehrfach im Rahmen seines kommunalpolitischen Mandats bei öffentlichen Gedenk- und Erinnerungsveranstaltungen gesprochen. Diese Reden verliefen sachlich, würdevoll und ohne jede Beanstandung.

Auch die Rede zum Holocaust-Gedenktag am 27. Januar 2026 erfolgte ausschließlich in seiner Funktion als Stadtverordneter. Inhaltlich stand sie klar im Zeichen des Erinnerns an die Opfer des Nationalsozialismus, der historischen Verantwortung Deutschlands sowie der Mahnung zu Menschlichkeit, Frieden und politischer Vernunft.

Besonders problematisch ist aus Sicht der GfL der Umstand, dass der Bürgermeister der Stadt Luckenwalde rund drei Stunden vor Beginn der Gedenkveranstaltung an den Fraktionsvorsitzenden der GfL herangetreten ist mit der Bitte,

Beiden Vorschlägen wurde ausdrücklich widersprochen. In diesem Zusammenhang wurde klar und unmissverständlich festgestellt, dass Manuel Hurtig der ordnungsgemäß benannte Redner der GfL ist und die Rede wie vorgesehen halten wird.

Der Versuch, wenige Stunden vor einer offiziellen Gedenkveranstaltung politischen Druck auf eine Fraktion auszuüben und einen bereits feststehenden Redner zu verhindern, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Autonomie der kommunalen Mandatsausübung dar und ist mit einem fairen, demokratischen Umgang nicht vereinbar.

Die im offenen Brief sowie in Teilen der medialen Berichterstattung erhobenen Vorwürfe beruhen nicht auf konkreten Aussagen oder Handlungen im Zusammenhang mit der Gedenkveranstaltung, sondern auf politischen Bewertungen früherer Tätigkeiten und persönlicher Zuschreibungen.

Solche Bewertungen mögen im politischen Streit zulässig sein, sie rechtfertigen jedoch weder die Aberkennung der persönlichen Integrität noch den Ausschluss eines Mandatsträgers von einer offiziellen Gedenkveranstaltung. Eine pauschale politische Etikettierung ersetzt keine inhaltliche Auseinandersetzung.

Insbesondere die verkürzte Gleichsetzung heutiger politischer Begriffe oder Positionen mit der Ideologie und Praxis des Nationalsozialismus ist historisch unhaltbar und trägt nicht zu einer verantwortungsvollen Erinnerungskultur bei.

Mit besonderem Befremden nimmt die GfL zur Kenntnis, dass der Bürgermeister der Stadt Luckenwalde Manuel Hurtig in einem Zitat gegenüber der taz sinngemäß als „Nazi“ bezeichnet hat. Eine solche Aussage stellt eine schwerwiegende persönliche Diffamierung dar und überschreitet deutlich die Grenze zulässiger politischer Kritik.

Die Gleichsetzung eines demokratisch gewählten Stadtverordneten mit nationalsozialistischen Tätern oder Ideologen relativiert nicht nur die historischen Verbrechen des Nationalsozialismus, sondern beschädigt auch das demokratische Klima in unserer Stadt nachhaltig.

Hinzu kommt, dass der Bürgermeister sich auch im Nachgang auf der offiziellen Internetseite der Stadt politisch einseitig positioniert hat. Von einem kommunalen Amtsträger erwarten wir jedoch besondere Zurückhaltung, Sachlichkeit und politische Neutralität, insbesondere bei sensiblen Themen wie dem Holocaust-Gedenken.

Das Vertrauen in demokratische Institutionen lebt davon, dass öffentliche Ämter nicht zur politischen Bewertung oder Delegitimierung einzelner Mandatsträger genutzt werden.

Die Meinungs- und Redefreiheit ist in Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes garantiert. Sie schützt ausdrücklich auch politische Auffassungen, die kontrovers oder nicht mehrheitsfähig sind, solange sie sich im Rahmen der geltenden Gesetze bewegen.

Ein würdiges Gedenken an die Opfer des Holocaust erfordert Respekt, Ernsthaftigkeit und Dialogbereitschaft. Es darf nicht instrumentalisiert werden, um politische Ausgrenzung zu betreiben oder demokratisch legitimierte Vertreter aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen.

Gerade die pluralistische Zusammensetzung kommunaler Gremien ist Ausdruck unserer demokratischen Ordnung. Erinnerungskultur verliert ihre Glaubwürdigkeit, wenn sie nur noch unter ideologischen Vorbedingungen zugelassen wird.

Die GfL weist die gegen Manuel Hurtig erhobenen Diffamierungen entschieden zurück. Kritik an politischen Positionen ist legitim, persönliche Herabwürdigung, geschichtliche Verzerrung und institutionelle Parteinahme sind es nicht.

Eine demokratische Gesellschaft zeichnet sich dadurch aus, dass sie unterschiedliche politische Auffassungen aushält, ohne den Boden des gegenseitigen Respekts zu verlassen.

Die GfL wird sich rechtliche Schritte vorbehalten.

Ramon Wittich
Fraktions- und Vorstandsvorsitzender der GfL

Die Gedenkrede zum Nachlesen:
Gedenkrede zum 27. Januar 2026 – Gemeinsam für Luckenwalde